Solidarität lässt sich nicht abwählen.
Solidarität ist mehr als ein Wahlversprechen. Sie zeigt sich darin, dass Menschen füreinander einstehen, dass demokratische Institutionen Minderheiten schützen und dass die Rechte queerer Menschen nicht zur Verhandlungsmasse werden.
Der CSD Halle (Saale) findet wenige Tage nach der Landtagswahl statt. Gerade in einer Zeit, in der Gleichberechtigung und Vielfalt politisch unter Druck geraten, wollen wir Mut machen, Zusammenhalt zeigen und deutlich widersprechen, wenn Menschen ausgegrenzt oder ihre Rechte infrage gestellt werden.
Forderungen 2026
Vom CSD-Plenum und den beteiligten Vereinen beschlossen.
Forderungskatalog des CSD Halle (Saale) 2026 – Solidarität lässt sich nicht abwählen!
Der Christopher Street Day Halle (Saale) setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der queere Menschen frei, sicher und ohne Diskriminierung leben können. Noch immer sind LSBTIQ*-Personen Gewalt, Hass und rechtlicher Benachteiligung ausgesetzt – sowohl in Deutschland als auch weltweit.
2026 steht der CSD Halle (Saale) unter dem Motto „Solidarität lässt sich nicht abwählen“. Wenn wir am 12. September auf die Straße gehen, liegt die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gerade eine Woche hinter uns. Unabhängig vom Wahlergebnis und den politischen Mehrheiten gilt: Queere Rechte sind keine Verhandlungsmasse. Schutz, Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe queerer Menschen dürfen weder vom Ausgang einer Wahl noch von Koalitionsverhandlungen abhängig sein. Solidarität endet nicht am Wahltag.
Doch queere Gleichstellung endet nicht an Landesgrenzen: Auch auf Bundesebene bestehen weiterhin zentrale Schutz- und Rechtslücken. Wir fordern die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität, um queere Menschen explizit vor Diskriminierung zu schützen. Das Familien- und Abstammungsrecht muss die Vielfalt heutiger Familien endlich gleichberechtigt abbilden. Bestehende Lücken beim Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen müssen geschlossen und das Selbstbestimmungsrecht verteidigt werden.
Gleichzeitig erwarten wir von Deutschland, dass es sich auf europäischer und internationaler Ebene für LSBTIQ*-Rechte stark macht. Gewalt gegen queere Menschen darf nicht geduldet werden, und es muss sichergestellt werden, dass Opfer von Übergriffen ohne Angst vor Repressionen oder weiterer Diskriminierung staatlichen Schutz und Gerechtigkeit erfahren.
Eine Woche nach der Landtagswahl richten wir unseren Blick aber besonders auf Sachsen-Anhalt. Wir erwarten von den demokratischen Parteien und den künftigen politisch Verantwortlichen, dass erreichte Fortschritte nicht zurückgenommen, queere Strukturen nicht geschwächt und notwendige Verbesserungen nicht aufgeschoben werden.
Unser Kampf für Gleichberechtigung ist nicht verhandelbar – er ist eine demokratische Pflicht. Solidarität lässt sich nicht abwählen.
Vielfalt braucht Taten, nicht nur Worte!
Es reicht nicht, Akzeptanz zu fordern – wir brauchen konkrete politische Maßnahmen. Der CSD Halle (Saale) ruft Politik, Verwaltung und Gesellschaft dazu auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und queerfeindliche Strukturen zu überwinden.
1. Unsere Rechte sind keine Verhandlungsmasse – kein Rückschritt nach der Landtagswahl!
Nach der Landtagswahl muss klar sein: Erreichte Fortschritte dürfen nicht zurückgenommen werden. Wir fordern die künftige Landesregierung auf, bestehende Rechte, Schutzmaßnahmen und queere Strukturen zu sichern und die Gleichstellung queerer Menschen konsequent weiter voranzutreiben.
Das 2026 beschlossene Landesprogramm „Queer in Sachsen-Anhalt“ muss unabhängig von der künftigen Regierungszusammensetzung Bestand haben, verlässlich finanziert und konsequent umgesetzt werden. Gleichzeitig darf es nicht als abgeschlossener Maßnahmenkatalog verstanden werden. Die tatsächlichen Bedarfe queerer Menschen müssen regelmäßig und unter verbindlicher Beteiligung queerer Selbstvertretung überprüft werden. Daraus müssen konkrete Maßnahmen und eine bedarfsgerechte Finanzierung folgen.
Queere Strukturen dürfen nicht von kurzfristigen Projektförderungen und wechselnden politischen Prioritäten abhängig sein. Wer nach der Landtagswahl Verantwortung für Sachsen-Anhalt übernimmt, trägt auch Verantwortung dafür, dass queere Menschen dauerhaft Schutz, Beratung, Sichtbarkeit und gesellschaftliche Teilhabe erfahren.
2. Queere Sichtbarkeit und Verantwortung in Halle: Die Stadt muss Vielfalt aktiv fördern!
Halle darf nicht nur am CSD ein Ort der Vielfalt sein – queeres Leben muss das ganze Jahr über sichtbar, geschützt und gefördert werden. Wir fordern, dass der bis Ende 2026 laufende Aktionsplan zur Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt durch Stadtratsbeschluss vor Ablauf in ein dauerhaftes kommunales Gleichstellungs- und Vielfaltskonzept überführt wird – mit einer verlässlichen finanziellen Absicherung.
Die angespannte Haushaltslage der Stadt Halle führt zu Kürzungen im gesamten sozialen Bereich, von denen queere Menschen überproportional betroffen sind. Von diesen Kürzungen sind auch die Arbeit der Aidshilfe Halle / Sachsen-Anhalt Süd e.V., des BBZ lebensart e.V. und des Dornrosa e.V. betroffen. Wenn solche Hilfsangebote wegbrechen, führt das zu einer klaren Benachteiligung von queeren Menschen. Wir fordern, diese Kürzungen vollständig zurückzunehmen und die Angebote verlässlich und dauerhaft zu finanzieren.
Die Stadt Halle (Saale) soll in ihrer Hauptsatzung sowie in allen kommunalen Förderrichtlinien ausdrücklich verankern, dass Leistungen, Förderungen und Verwaltungshandeln diskriminierungsfrei gegenüber allen Familienformen erfolgen – unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder Familienstruktur. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle soll ihren Aufgabenbereich in der Hauptsatzung um die ausdrückliche Begleitung und Interessenvertretung queerer Familienformen erweitert bekommen.
Auch das kommunale Verwaltungshandeln muss queersensibel sein. Dafür bedarf es verpflichtender Weiterbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung aller Verwaltungsmitarbeitenden. Queere Sichtbarkeit muss darüber hinaus als aktive Kommunikationsaufgabe verstanden werden: Die städtische Öffentlichkeitsarbeit und das Stadtmarketing sollen queere Lebensrealitäten in Kampagnen, touristischen Materialien und digitalen Plattformen sichtbar machen – queere Vielfalt ist ein Standortfaktor. Die Förderung queerer Kultur, Kunst und Community-Projekte soll im Kulturförderkonzept der Stadt als eigenständige Kategorie ausgewiesen werden – sie ist Teil kommunaler Daseinsvorsorge. Ein klares politisches Bekenntnis gegen queerfeindliche Hetze sowie die regelmäßige öffentliche Positionierung von Stadtrat und Oberbürgermeister sind ebenso zentrale Bestandteile einer offenen und inklusiven Stadtgesellschaft.
3. Sicherheit: Durch Sensibilisierung Hassverbrechen benennen, erfassen und konsequent verfolgen!
Queere Menschen sind überproportional häufig von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Das Bundeskriminalamt verzeichnete für 2024 fast 3.000 Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität – ein Anstieg von über 280 Prozent seit 2020. Straftaten aufgrund sexueller Orientierung stiegen gegenüber dem Vorjahr um knapp 18 Prozent, aufgrund geschlechtsbezogener Diversität sogar um fast 35 Prozent. Hinzu kommt eine erhebliche Dunkelziffer, da viele Betroffene Taten aus Scham, Angst oder mangelndem Vertrauen in Behörden solche Taten nicht anzeigen. Dennoch werden queerfeindliche Straftaten noch selten als Hassverbrechen erfasst. Und oft genug werden sie von Polizei und Justiz nicht ernst genug genommen.
Wir fordern die klare Anerkennung von Gewalt gegen queere Menschen als Hasskriminalität. Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität müssen in polizeilichen Statistiken gesondert erfasst und mit besonderem Nachdruck verfolgt werden. Um dies zu erreichen, fordern wir verpflichtende, queersensible Schulungen für alle Beamt*innen in Strafverfolgung und Justiz – durch externe Fachexpert*innen. Darüber hinaus sollen weitere hauptamtliche Ansprechpersonen für LSBTIQ*-Themen in den Polizeibehörden eingerichtet und gesetzlich – nicht nur per Erlass – verankert werden.
Aber auch der Ausbau unabhängiger, niedrigschwelliger Anlaufstellen für Opfer queerfeindlicher Gewalt sowie verbindliche Schutzkonzepte für CSDs und queere Orte stellen wichtige Bausteine dar, um Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.
4. Rechtliche Gleichstellung: Familie ist vielfältig – wir fordern gleiche Rechte für alle!
Das deutsche Familienrecht ist noch immer heteronormativ geprägt und diskriminiert queere Familienkonstellationen. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Art. 6 Abs. 1 GG schützt ausdrücklich auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern als Familie. Dennoch werden queere Familien im Alltag – steuerlich, sozialrechtlich und im Erbrecht – weiterhin benachteiligt. Neben den klassischen Regenbogenfamilien müssen auch Mehr-Eltern-Familien, Patchwork-Familien, polyamore Beziehungsmodelle sowie Alleinerziehende uneingeschränkt anerkannt werden.
Wir fordern eine umfassende Reform des Abstammungsrechts, sodass Elternschaft von Geburt an für alle gleich anerkannt wird – unabhängig davon, ob das Kind in einer heterosexuellen, gleichgeschlechtlichen Familie oder einer anderen Verantwortungsgemeinschaft geboren wird. Mehr-Eltern-Familien, bei denen mehr als zwei Personen als Eltern gelten, sowie andere alternative Modelle müssen in das bestehende Rechtssystem integriert werden. Schließlich gilt es, die rechtliche Privilegierung der Ehe abzuschaffen und eine vollumfängliche Gleichstellung aller Lebenspartner*innenschaften zu gewährleisten. Keine Familienform darf steuerlich, sozialrechtlich oder im Erbrecht gegenüber einer anderen bevorzugt werden.
Auch beim Kinderwunsch darf die sexuelle Orientierung oder Familienform nicht darüber entscheiden, wer staatliche Unterstützung erhält. Die Landesförderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion in Sachsen-Anhalt muss deshalb für queere Menschen und Familien geöffnet werden. Wir fordern einen diskriminierungsfreien Zugang zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Ehestatus oder der Zusammensetzung der Familie. Insbesondere lesbische Paare, queere Paare und weitere Menschen mit Kinderwunsch dürfen gegenüber heterosexuellen Paaren finanziell nicht länger benachteiligt werden. Die Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt muss entsprechend überarbeitet und an die Realität vielfältiger Familienformen angepasst werden.
5. Gesundheitsversorgung: Das Gesundheits- und Pflegewesen muss queersensibel sein!
Queere Menschen erleben im Gesundheits- und Pflegewesen häufig Diskriminierung, Unverständnis und mangelhafte medizinische Versorgung. Besonders trans*, inter* und nicht-binäre Personen stoßen auf bürokratische Hürden und pathologisierende Diagnosen, die ihnen den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung erschweren. Die Weltgesundheitsorganisation hat Transgeschlechtlichkeit mit dem ICD-11 ausdrücklich aus dem Kapitel der psychischen Störungen herausgenommen – diese Einordnung ist geltendes internationales Klassifikationsrecht und muss das Handeln aller Behandelnden leiten.
Wir fordern daher, dass alle Ärzt*innen, Pflegekräfte und Therapeut*innen verbindlich zu queersensibler Versorgung und geschlechtergerechter Forschung fortgebildet werden. Es muss sichergestellt werden, dass trans* Personen ohne langwierige bürokratische Verfahren Zugang zu Hormonersatztherapien erhalten. Zudem fordern wir ein Ende unnötiger geschlechtsverändernder Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern – medizinische Maßnahmen dürfen nur mit der informierten Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.
Weiterhin soll Diskriminierung von Menschen mit HIV im Gesundheitswesen konsequent bekämpft und Aufklärungskampagnen ausgebaut werden. Und damit auch ältere LSBTIQ*-Menschen eine würdevolle und diskriminierungsfreie Versorgung erfahren, muss queersensible Pflege als verbindliche Kompetenz in Aus- und Weiterbildung aller Pflegeberufe verankert werden.
6. Kinder, Jugend und Bildung: Queere Kinder und Jugendliche brauchen Schutz und Sichtbarkeit!
Kinder und Jugendliche müssen in einer Umgebung aufwachsen, die Vielfalt anerkennt und schützt. Queere junge Menschen erfahren oft Diskriminierung in Schulen, Jugendzentren und Ausbildungseinrichtungen. Das beeinträchtigt ihre Entwicklung und ihr Selbstwertgefühl erheblich. Wir fordern deshalb, dass queere Themen verbindlich in die Lehrpläne von Schulen sowie in Aus- und Weiterbildungsprogramme für Lehrkräfte, soziale Berufe und medizinisches Fachpersonal integriert werden. Dazu gehören auch verpflichtende queersensible Fortbildungen für Schulverwaltung, Schulleitungen und Fachkräfte in Jugendhilfe und Pflege.
Zudem muss die Förderung queerer Jugendangebote verstärkt werden: Es bedarf eines gut ausgestatteten, niederschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangebots, das gezielt auf die Bedürfnisse queerer Kinder und Jugendlicher eingeht. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Halle muss queere Kinder und Jugendliche als Zielgruppe mit spezifischem Beratungs- und Schutzbedarf ausdrücklich erfassen und entsprechende Angebote bereitstellen.